Stand: 03/2026

1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Verträge zwischen der ONLINERY e.U., Mattigstraße 6, A-5280 Braunau am Inn, (im Folgenden „ONLINERY“) und ihren Kund*innen (im Folgenden „KUNDE“) (gemeinsam auch „VERTRAGSPARTEIEN“), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. ONLINERY erbringt ihre Leistungen somit ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 ONLINERY schließt Verträge grundsätzlich ausschließlich mit Unternehmern iSd § 1 KSchG ab. Mit Abgabe der Bestellung bestätigt der KUNDE, Unternehmer zu sein, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit abzuschließen und die hierfür erforderlichen Angaben (insbesondere Firma, Sitz und UID-Nr., sofern vorhanden) richtig und vollständig zu machen. ONLINERY ist berechtigt, geeignete Nachweise anzufordern und Bestellungen bis zur Klärung zurückzustellen oder abzulehnen. Wird ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen, gelten die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen; ergänzend gelten diese AGB nur insoweit, als sie diesen zwingenden Bestimmungen nicht widersprechen.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von ONLINERY schriftlich bestätigt werden.

1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht ONLINERY ausdrücklich.

1.5 Für den jeweiligen Vertrag gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen für bereits abgeschlossene Einzelverträge einer ausdrücklichen Vereinbarung. Für laufende Dauerschuldverhältnisse kann ONLINERY Änderungen mit Wirkung für die Zukunft schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; widerspricht der KUNDE nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang, gelten die Änderungen für die Zukunft als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird ONLINERY in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der KUNDE, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen aufrecht. ONLINERY ist in diesem Fall berechtigt, das Dauerschuldverhältnis unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Fristen zu kündigen.

1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.7 Ausnahmsweise Verbrauchergeschäfte. Soweit ONLINERY im Einzelfall ausnahmsweise einen Vertrag mit einem Verbraucher abschließt, gelten die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen vorrangig. Verbraucherinformationen, Widerrufsbelehrungen und allfällige Musterformulare werden in solchen Fällen gesondert im Bestellprozess bzw. auf dauerhaftem Datenträger bereitgestellt; diese AGB gelten daneben nur subsidiär.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Alle von ONLINERY in Angeboten und Preislisten angeführten Preise sind freibleibend und Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die gesetzliche Mehrwertsteuer mitumfasst ist. Die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt gesondert nach Maßgabe der am Tage der Lieferung bzw. Leistung geltenden gesetzlichen Vorschriften.

2.2 Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, sind jedoch unverbindlich und es wird keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Auftragsänderungen bzw. Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden; Kostenvoranschläge sind unentgeltlich.

2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von ONLINERY schriftlich (per E-Mail ausreichend) annimmt oder wenn ONLINERY den Auftrag schriftlich bestätigt.

2.4 Online-Abschluss. Bei Online-Bestellungen kommt der Vertrag durch Klick auf den entsprechend gekennzeichneten Button („Kostenpflichtig bestellen“ odgl.) und durch Bestätigung dieser AGB sowie der Datenschutzhinweise zustande. Vor Abgabe der Bestellung erhält der KUNDE eine Bestellübersicht mit den wesentlichen Vertragsinhalten (Leistungsumfang, Laufzeit/ Kündigung, Entgelt zzgl. USt, etwaige Einmalkosten).

2.5 Elektronische Kommunikation. Der KUNDE willigt ein, dass ONLINERY zur Vertragsabwicklung elektronisch kommuniziert und – soweit rechtlich zulässig und in der Datenschutzerklärung erläutert – Tracking-/Messdaten (z. B. Formular-Referrer, Kampagnenparameter) verarbeitet, um die Leistungserbringung und den Nachweis des Online-Abschlusses zu unterstützen. Bestellbestätigung, AGB-Link, Vertragstext und Rechnungen werden dem KUNDEN elektronisch übermittelt; der KUNDE ist für die eigene Sicherung verantwortlich.

2.6 Protokollierung. ONLINERY ist berechtigt, den Bestellvorgang protokollarisch zu dokumentieren und hierzu Logs und Nachweise des Online-Abschlusses (Zeitstempel, Bestell-ID, AGB-Version, Checkbox-Status, Button-Label, technische Metadaten) zum Zweck des Rechtsnachweises für die gesetzlichen Verjährungsfristen aufzubewahren und danach zu löschen, sofern keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

2.7 Erklärungen im Online-Bestellprozess. Die im Online-Formular/Checkout vom KUNDEN abgegebenen Erklärungen (insbesondere Unternehmerbestätigung, Zustimmung zu AGB/Datenschutz/AVV, Bestätigung der Entgeltpflicht, Freigaben zu elektronischer Kommunikation und die Richtigkeit der Unternehmens- und Kontaktdaten) werden Bestandteil des Vertrages. Der KUNDE sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben vollständig und richtig sind; ONLINERY darf geeignete Nachweise verlangen. Änderungen hat der KUNDE unverzüglich mitzuteilen.

2.8 Kein Widerrufsrecht für Unternehmer. Das gesetzliche Rücktritts-/Widerrufsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften gilt ausschließlich für Verbraucher. Der KUNDE als Unternehmer hat kein gesetzliches Widerrufsrecht. Vertragliche Rücktrittsrechte bestehen nur, wenn sie schriftlich ausdrücklich vereinbart wurden.

Ausnahmsweise Verbrauchergeschäfte / Auffangtatbestand

Soweit ONLINERY im Einzelfall ausnahmsweise mit einem Verbraucher kontrahiert oder sich entgegen der Unternehmerbestätigung des KUNDEN nachträglich herausstellt, dass ein Verbrauchergeschäft vorliegt, gelten die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen vorrangig. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben im Zweifel insoweit aufrecht, als sie nicht gegen zwingendes Verbraucherrecht verstoßen. Verbraucherbezogene Informationspflichten, Rücktrittsbelehrungen, Erklärungen zum vorzeitigen Leistungsbeginn und gegebenenfalls gesonderte Vertragsunterlagen werden in einem solchen Fall gesondert im Bestellprozess, in der Vertragszusammenfassung oder in Textform bereitgestellt; aus dem bloßen Unterbleiben einer solchen gesonderten Bereitstellung für Unternehmerverträge kann der KUNDE keine für ihn günstigen Rechtsfolgen ableiten.

3. Social-Media-Kanäle

3.1 ONLINERY weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von ONLINERY nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. ONLINERY arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. ONLINERY beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten.

3.2 Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann ONLINERY aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

4. Konzept- und Ideenschutz

4.1 Hat der potenzielle Kunde ONLINERY vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt ONLINERY dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

4.1.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch ONLINERY treten der potenzielle Kunde und ONLINERY in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

4.1.2 Der potenzielle Kunde anerkennt, dass ONLINERY bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

4.1.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von ONLINERY ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

4.1.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind auch jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

4.2 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von ONLINERY im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

4.3 Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von ONLINERY Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies ONLINERY binnen 10 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung ermöglichen, bekannt zu geben.

4.4 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass ONLINERY dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass ONLINERY dabei verdienstlich wurde.

4.5 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall entsprechend den gültigen Tarifen von ONLINERY berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei ONLINERY ein.

5. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 ONLINERY erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Erstellung und Verwaltung von Google Ads, Erstellung SEO und GEO-optimierter Website-Texte, Tracking und Conversion-Optimierung, Strategieentwicklung, Schulungen & Workshops im Bereich Online-Marketing.

5.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag, dem Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch ONLINERY, sowie dem allfälligen Briefing-Protokoll („Angebotsunterlagen“). Der Kunde kann nachträglich keine Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung von ONLINERY gemäß Angebots- oder Vertragsvereinbarung verlangen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ONLINERY. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von ONLINERY.

5.3 Alle Leistungen von ONLINERY sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden anstandslos genehmigt.

5.4 Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch ONLINERY ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde wird ONLINERY bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen und bei der Erstellung von Konzepten oder Analysen die notwendige Mitwirkung leisten und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen. Der Kunde stellt ONLINERY insbesondere zur Ausübung der unter Punkt 5.1. aufgeführten Dienstleistungen zeitgerecht und vollständig alle notwendigen Daten, Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Zahlungsinformationen kostenfrei zur Verfügung. Die für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen (z.B. Texte, Bilder, Videos, Dokumente zum Download usw.) sind ONLINERY unentgeltlich und rechtzeitig (min. 7 Tage vor Auftragsbeginn) zu übergeben.

5.5 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend, ist ONLINERY für den entsprechenden Zeitraum von ihren Leistungspflichten befreit. Dies gilt, sofern die jeweiligen Leistungen aufgrund der fehlenden oder unzureichenden Mitwirkung entweder gar nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erbracht werden können.

5.6 Zusätzlich zu der vereinbarten pauschalen Vergütung ist der Kunde verpflichtet, ONLINERY alle durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage der aktuellen Standardvergütungssätze von ONLINERY zu ersetzen. Weitergehende Rechte von ONLINERY bleiben unberührt.

5.7 Der Kunde wird ONLINERY von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von ONLINERY wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Daraus resultierende Mehraufwände können gesondert in Rechnung gestellt werden.

5.8 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. ONLINERY haftet im Falle bloßer Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird ONLINERY wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde ONLINERY schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, ONLINERY bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt ONLINERY hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5.9 Zugriffs- und Administrationsrechte. Der KUNDE stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Zugänge und Rechte (z.B. Google Ads/Merchant Center, Analytics/Tag Manager, Meta-Business-Manager/Ads, DNS/Domain, CMS) rechtzeitig bereit, hält Zwei-Faktor-Freigaben verfügbar und benennt eine technische Kontaktperson. Kontoinhaber bleibt der KUNDE; ONLINERY erhält die für Einrichtung/Optimierung erforderlichen (Admin-)Rechte und darf Einstellungen, Strukturen und Konfigurationen nach fachlichem Ermessen anpassen. Der KUNDE bleibt für die Einhaltung der Plattform-/Programm-Richtlinien verantwortlich; ONLINERY weist auf Risiken von Sperren hin.

5.10 Leistungsbeginn & Digitale Leistungen. Die Leistungen (insb. Setup und laufende Betreuung für Quick-Start Ads) werden digital erbracht und beginnen regelmäßig nach abgeschlossenem Onboarding/Briefing sowie Übermittlung sämtlicher erforderlicher Zugänge, Daten und Zahlungsinformationen durch den KUNDEN. Verzögerungen hierdurch verschieben Fristen entsprechend; ONLINERY ist bis zur vollständigen Mitwirkung von den Leistungspflichten befreit.

5.11 Auftragsverarbeitung (AVV). Soweit ONLINERY im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art 28 DSGVO. Der AVV wird dem KUNDEN vor Vertragsschluss elektronisch zur Verfügung gestellt und kann im Online-Bestellprozess durch aktive Bestätigung rechtsverbindlich abgeschlossen werden. Maßgeblich ist in diesem Fall der gesonderte AVV-Text; diese AGB ergänzen ihn lediglich, soweit kein Widerspruch besteht. ONLINERY darf sich geeigneter Unterauftragsverarbeiter bedienen; soweit datenschutzrechtlich erforderlich, erfolgt dies auf Grundlage der im AVV geregelten Genehmigungen und Informationsmechanismen.

6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

6.1 ONLINERY ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

6.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. ONLINERY wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

6.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

7. Termine

7.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von ONLINERY schriftlich zu bestätigen. Die Dauer einzelner Projektphasen wird individuell für den Einzelfall festgelegt.

7.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von ONLINERY aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und ONLINERY berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist ONLINERY berechtigt, sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt von ONLINERY bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

7.3 Befindet sich ONLINERY grob schuldhaft in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er ONLINERY schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Vertragsdauer, Kündigung

8.1 Der Vertrag endet mit der Erfüllung/Übergabe der vereinbarten Leistung, sofern nicht eine fortlaufende Betreuung vereinbart wurde. Im Fall einer vereinbarten fortlaufenden Betreuung kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

8.2 ONLINERY ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

8.2.1 die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

8.2.2 der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

8.2.3 berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von ONLINERY weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von ONLINERY eine taugliche Sicherheit leistet;

8.3 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ONLINERY fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8.4 Im Fall der Kündigung, gleich aus welchem Grund, sind bis dahin bewirkte bzw. erbrachte Leistungen nach den Angebotspreisen und/oder Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils der Angebotsleistung abzurechnen. Im Übrigen hat ONLINERY Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Ansprüche von ONLINERY wegen schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden bleiben unberührt.

9. Honorar

9.1 Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, gilt für einmalige Projekt-, Setup-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen folgende Fälligkeit: 50 % des vereinbarten Honorars sind bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig; die restlichen 50 % sind mit Abschluss der Leistung und Rechnungslegung fällig. ONLINERY ist berechtigt, zur Deckung von Zusatzaufwänden, Zusatzleistungen und gesondert beauftragten Teilleistungen weitere Zwischenabrechnungen vorzunehmen.

9.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat ONLINERY für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf ein Honorar marktüblicher Höhe.

9.3 Alle Leistungen von ONLINERY, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert nach Aufwand entlohnt. Alle ONLINERY erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

9.4 Werbebudgets & Fremdkosten. Mediabudgets, Lizenz-, Plattform-, Tool- oder Drittanbieter-Kosten (z.B. Google Ads, Meta, Tracking-Tools) sind keine Leistungen von ONLINERY und werden vom KUNDEN getragen. Soweit technisch möglich, erfolgen Buchung und Abrechnung der Budgets direkt zwischen KUNDEN und Drittanbieter (Zahlungsmittel des KUNDEN). Tritt ONLINERY ausnahmsweise in Vorleistung, ist ONLINERY berechtigt, diese Beträge zuzüglich eines Abwicklungsentgelts in marktüblicher Höhe weiter zu verrechnen. Ohne rechtzeitige Budgetfreigabe bzw. Zahlungsmittel-Hinterlegung ist ONLINERY zur Leistungs-aussetzung berechtigt; Fristen verschieben sich entsprechend.

9.5 Kostenvoranschläge von ONLINERY sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von ONLINERY schriftlich veranschlagt wurden, um mehr als 20 % übersteigen, wird ONLINERY den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlags-überschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.

9.6 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von ONLINERY – unbeschadet einer allfälligen laufenden sonstigen Betreuung – einseitig ändert oder abbricht, hat er ONLINERY die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von ONLINERY veranlasst wurde, hat ONLINERY darüber hinaus Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was sich ONLINERY infolge des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben absichtlich unterlässt (§ 1168 ABGB). Weitergehende Ansprüche von ONLINERY wegen schuldhafter Vertragsverletzung bleiben unberührt. Bereits übergebene Arbeitsergebnisse dürfen bis zur vollständigen Bezahlung nicht genutzt werden; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind auf Verlangen von ONLINERY unverzüglich zurückzustellen.

9.7 Abrechnungstakt & Verlängerung. Einmalige Setup-Leistungen und vergleichbare Projektleistungen werden nach Punkt "Honorar" abgerechnet. Laufende Betreuungen (z.B. Quick-Start Ads) werden monatlich im Voraus fakturiert. Laufende Betreuungen verlängern sich monatlich und können – sofern nichts anderes vereinbart – mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Bei Zahlungsverzug oder fehlender Mitwirkung ist ONLINERY zur vorläufigen Einstellung der Leistungen berechtigt; der Vergütungsanspruch bleibt für den betroffenen Abrechnungszeitraum bestehen.

9.8 Bei laufenden Betreuungen ist ONLINERY berechtigt, das Entgelt einmal jährlich mit Wirkung zum Monatsersten nach vorheriger Ankündigung (mind. 30 Tage) angemessen anzupassen, soweit sich wesentliche Kostenfaktoren (insb. Personal- und Lizenzkosten) verändern. Eine Erhöhung von mehr als 6 % p.a. bedarf der Zustimmung des KUNDEN; verweigert der KUNDE diese, hat er ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung.

10. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

10.1 Rechnungen sind, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Zugang und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für einmalige Projekt-, Setup-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen gilt vorbehaltlich abweichender Vereinbarung die in Punkt "Honorar" geregelte 50/50-Fälligkeit. Barauslagen, Fremdkosten und sonstige Aufwendungen sind jeweils mit Rechnungslegung fällig. Die von ONLINERY gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum von ONLINERY.

10.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, ONLINERY die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

10.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann ONLINERY sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

10.4 Weiters ist ONLINERY nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

10.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich ONLINERY für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von ONLINERY aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von ONLINERY schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10.7 Rechnungen, Mahnungen und vertragsbezogene Mitteilungen dürfen elektronisch (E-Mail) übermittelt werden und gelten mit Zugang als zugestellt.

11. Eigentumsrecht und Urheberrecht

11.1 Alle Leistungen von ONLINERY, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Texte, Designs, Kampagnen), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von ONLINERY und können von ONLINERY jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von ONLINERY jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von ONLINERY setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von ONLINERY dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von ONLINERY, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Bittleihverhältnis.

11.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von ONLINERY, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ONLINERY und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogenannter „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. ONLINERY ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Kunde keinen Rechtsanspruch darauf.

11.3 Für die Nutzung von Leistungen von ONLINERY, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von ONLINERY erforderlich. Dafür steht ONLINERY und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

11.4 Für die Nutzung von Leistungen von ONLINERY bzw. von Werbemitteln, für die ONLINERY konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von ONLINERY notwendig.

11.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht ONLINERY im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

11.6 Der Kunde haftet ONLINERY für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

12. KI-gestützte Inhalte (Artificial-Intelligence-Content)

12.1 ONLINERY ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen ganz oder teilweise künstliche Intelligenz (KI) sowie KI-gestützte Tools und Systeme einzusetzen, insbesondere zur Erstellung oder Unterstützung bei der Erstellung von Texten, Bildern, Grafiken, Anzeigen, Visualisierungen, Konzepten oder sonstigen Inhalten.

12.2 Dem KUNDEN ist bekannt und er nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass bei unter Einsatz von KI erstellten oder unterstützten Inhalten kein ausschließliches oder originäres Urheberrecht im klassischen Sinn entstehen kann, inhaltliche oder gestalterische Ähnlichkeiten mit bestehenden oder zukünftigen Inhalten Dritter technisch nicht ausgeschlossen werden können, die Trainingsdaten, Funktionsweise und rechtliche Einordnung der eingesetzten KI-Systeme außerhalb des Einflussbereichs von ONLINERY liegen.

12.3 ONLINERY schuldet bei KI-gestützten Inhalten keine rechtliche Einzigartigkeit, Schutzfähigkeit oder urheberrechtliche Exklusivität, sondern ausschließlich die vertragsgemäße Leistungserbringung nach fachlichen und branchenüblichen Standards.

12.4 Der KUNDE ist verpflichtet, KI-gestützte Inhalte vor deren Verwendung eigenverantwortlich rechtlich zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechte sowie auf allfällige branchenspezifische regulatorische Anforderungen.

12.5 Eine Haftung von ONLINERY für Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit KI-gestützten Inhalten ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

12.6 Sofern der KUNDE den Einsatz bestimmter KI-Tools oder die Verwendung von KI-gestützten Inhalten nicht wünscht, hat er dies vor Auftragserteilung ausdrücklich und schriftlich bekannt zu geben. Erfolgt kein solcher Hinweis, gilt der Einsatz von KI als genehmigt.

13. Kennzeichnung

13.1 ONLINERY ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf ONLINERY und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

13.2 ONLINERY ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website und Social-Media Accounts mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

14. Gewährleistung

14.1 ONLINERY schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Reichweite, Anzahl von Leads, Conversions, Umsätze, ROAS-, Ranking- oder Platzierungsergebnisse. Leistungen im Bereich Online-Marketing, Advertising, Tracking, SEO, Plattform-Setups und Automatisierung hängen wesentlich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von ONLINERY ab, insbesondere von Budgets, Mitwirkung des KUNDEN, Datenqualität, technischer Infrastruktur, Freigaben, Plattformrichtlinien, Auktionen und Algorithmen Dritter.

14.2 Der KUNDE hat allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung bzw. Leistung, verdeckte Mängel innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung, schriftlich unter nachvollziehbarer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Unterlässt der KUNDE die rechtzeitige Anzeige, verliert er Ansprüche aus der verspätet gerügten Abweichung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14.3 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist ONLINERY nach eigener Wahl zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. ONLINERY wird Mängel binnen angemessener Frist beheben; der KUNDE hat ONLINERY hierbei in zumutbarem Umfang zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen sowie Zugänge bereitzustellen. Schlägt die Verbesserung oder der Austausch fehl, unmöglich oder für ONLINERY unzumutbar fehl, stehen dem KUNDEN die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.

14.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Leistungen von ONLINERY gegenüber Unternehmern 6 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme der jeweiligen Leistung. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Soweit rechtlich zulässig, wird die Vermutungsregel des § 924 ABGB ausgeschlossen.

14.5 Der Kunde trägt eigenverantwortlich Sorge für einen störungsfreien und sicheren Betrieb seines Content-Management-Systems. ONLINERY ist nicht zur Behebung von Störungen oder Mängeln an diesem System verpflichtet. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde selbst für den Schutz vor Angriffen (z. B. Hacking, DDoS o. Ä.) oder sonstigen Beeinträchtigungen verantwortlich ist.

15. Haftung und Produkthaftung

15.1 ONLINERY haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden und Datenverluste ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Angestellten, Auftragnehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ONLINERY.

15.2 ONLINERY übernimmt keine Haftung für Kontosperrungen, Reichweitenbeschränkungen, Policy-Entscheidungen, Auktionsergebnisse oder sonstige Einschränkungen auf Plattformen und Systemen Dritter (insbesondere Google, Meta, LinkedIn, CMS-, Hosting-, Tracking- oder Payment-Systeme), sofern diese nicht nachweislich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ONLINERY zurückzuführen sind.

15.3 Es obliegt dem KUNDEN, die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Produkte, Dienstleistungen, Claims, Werbeaussagen, Gewinnspiele, Landingpages, Datenschutztexte, Einwilligungsmechanismen und sonstigen Vorgaben vor Verwendung prüfen zu lassen. ONLINERY schuldet keine Rechtsberatung und keine rechtliche Freigabe. Eine Haftung von ONLINERY für die rechtliche Zulässigkeit kundenseitig vorgegebener oder freigegebener Inhalte ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

15.4 Werden aufgrund von Leistungen von ONLINERY Ansprüche gegen den KUNDEN geltend gemacht, haftet ONLINERY nur nach Maßgabe dieser AGB und nur insoweit, als die Inanspruchnahme auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ONLINERY beruht. Soweit der KUNDE Inhalte, Aussagen, Unterlagen, Zielgruppenparameter, Einwilligungen, Produktangaben oder sonstige Vorgaben geliefert oder freigegeben hat, hält er ONLINERY diesbezüglich schad- und klaglos.

15.5 Schadenersatzansprüche des KUNDEN verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch 3 Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.

16. Anzuwendendes Recht

16.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen ONLINERY und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Erfüllungsort ist der Sitz von ONLINERY in A-5280 Braunau am Inn. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald ONLINERY die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

17.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen ONLINERY und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von ONLINERY in A-5280 Braunau am Inn sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist ONLINERY berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

18. Sonstiges

18.1 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

18.2 Der Kunde bestätigt, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen.